Schallsignale in der Schifffahrt kommen im Binnenbereich sowie in der Seeschifffahrt zum Einsatz. Sie werden zum Übermitteln von akustischen Nachrichten mittels Signalgeber verwendet, um auf eine Gefahren-, Warnsituation oder ein Manöver hinzuweisen.
Bootsbesitzer sollten daher Schallsignale immer zur Hand oder bestenfalls im Kopf haben, um eine Gefahrensituation schnell erkennen und rechtzeitig reagieren zu können.
Wo sind Schallsignale festgelegt?
Die Schallsignale der Seeschifffahrt sind in Deutschland in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und international in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) festgelegt.
Elwis-Infoblatt Seeschiffahrtsstraßen: https://www.elwis.de
Im Binnenbereich Deutschland sind Schallsignale in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO), Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) bzw. der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) festgelegt.
Elwis-Infoblatt Binnenschifffahrtsstraßen: https://www.elwis.de
Wie werden Schallsignale abgegeben?
Akustische Signale werden erzeugt mit:
- „Typhon“ (Schiffs-, Nebelhorn; Markenname von Kockum Sonics)
- Signalhorn
- Glocke
- Gong
- Hupen, Pfeifen u. ä. für Boote unter 12 m
Welche Schallsignale gibt es in der Binnenschifffahrt?
Aktuell gibt es 16 Schallsignale, davon 8 Signale der Großschifffahrt (ohne Kleinfahrzeuge).
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