Nach der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dürfen deutsche Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn sie mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen sind.
Welche Gestaltungsvorgaben müssen eingehalten werden?
Kennzeichen für Kleinfahrzeuge sind in der Binnenschifffahrt mit min. 10 cm Bustabenhöhe bzw. Ziffern anzubringene. Bei boot-sticker.de kannst du Buchstabenhöhen ab 10 cm wählen und bist damit auf der sicheren Seite. Bei der Schriftfarbe solltest du darauf achten, dass ein hoher Kontrast gewährleitet ist. Auf dunklem Untergrund helle Schriftfarbe oder dunkle Schriftfarbe auf hellem Untergrund.
Und wo kommt das Kennzeichen ran?
Kennzeichen sind außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck anzubringen.
Für welche Boote gilt die Kennzeichnungspflicht?
Für alle Wasserfahrzeuge in der Binnenschifffahrt, außer:
- Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können (Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks)
- Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 Meter Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können
- Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung
- Wasserfahrzeuge, um andere Fahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen
- Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen
- Fähren
- schwimmende Geräte